Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.
Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.
Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.
Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.
Seit 2016 gilt die Verpflichtung zur Bildung oder Ausbildung für Jugendliche bis 18.
"Gemäß § 4 Abs. 1 APflG sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer auf diese vorbereitenden Maßnahme nachgehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen Erziehungsberechtigte die Koordinierungsstelle verständigen. Erziehungsberechtigte, die die AusBildungspflicht schuldhaft verletzen, haben mit einer Geldstrafe von € 100 bis € 500, im Wiederholungsfall von € 200 bis € 1 000 zu rechnen" Auszug aus dem Ausbildungspflichtgesetz (APflG, BGBI I Nr. 62/2016)
Den genauen Erlass dazu finden Sie unter folgendem Link